Allgemeine Geschäftsbedingungen - Alexander Sagmeister

§ 1 Geltungsbereich

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Alexander Sagmeister (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden. Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

b. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn sie nicht erneut vereinbart wurden.

§ 2 Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer erbringt die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen, insbesondere die Überwachung, Wartung, Optimierung und den Support von IT-Systemen des Kunden. Zu den Dienstleistungen gehört unter anderem die Bereitstellung, Verwaltung und der Support von Microsoft 365-Diensten. Der Kunde ist verpflichtet, das Microsoft Customer Agreement (MCA) in der jeweils aktuellen Fassung zu akzeptieren, da dieses die Nutzungsbedingungen für Microsoft 365 regelt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Einschränkungen oder Ausfälle, die aus Verstößen gegen das MCA oder Änderungen durch Microsoft resultieren. Der Auftragnehmer strebt eine Verfügbarkeit der Dienstleistungen von 99 % im Jahresmittel an, soweit dies technisch und organisatorisch zumutbar ist. Ausgenommen sind Ausfälle, die auf höhere Gewalt, das Verschulden Dritter oder vom Kunden selbst verursachte Störungen zurückzuführen sind und außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.

§ 3 Vergütung

a. Grundvergütung: Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Leistungsumfang und den festgelegten Sätzen. Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus.

b. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen können per Überweisung oder Lastschrift erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben. Zudem ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.

c. Leistungsänderungen: Der Auftragnehmer kann die Vergütung bei wesentlichen Änderungen des Vertragsumfangs oder der Leistungen nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und Zustimmung des Kunden anpassen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen.

d. Preisänderungen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Preise für die Leistungen anzupassen, wenn sich die Kosten für die Erbringung der Leistungen wesentlich ändern, insbesondere aufgrund von:

  • Erhöhung der Lieferantenpreise für Hard- und Software
  • Erhöhung der Kosten für Personal und Material
  • Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, die sich auf die Preisgestaltung auswirken (z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer)
  • Erhöhung der allgemeinen Kosten, wie z. B. aufgrund von Inflation (VPI)

Die Anpassung erfolgt unter Berücksichtigung des ursprünglichen Vergütungssatzes und wird dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Die Mitteilung enthält eine detaillierte Aufstellung der Gründe für die Preiserhöhung und die Berechnungsgrundlage.

e. Sonderkündigungsrecht: Im Falle einer Preiserhöhung gemäß Absatz 4 ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.

§ 4 Laufzeit und Kündigung

a. Vertragsdauer: Sofern nicht anders vereinbart, hat der Vertrag eine anfängliche Laufzeit von 12 Monaten. Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht fristgerecht gemäß Absatz 2 gekündigt wird.

b. Kündigungsfristen:

  • Ordentliche Kündigung: Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.
  • Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
    • Der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und dies trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Abhilfe nicht unterlässt.
    • Der Auftragnehmer seine Leistungen dauerhaft nicht oder nur mangelhaft erbringt.
    • Über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens gestellt wird.

c. Folgen der Kündigung:

  • Bei ordentlicher Kündigung durch den Kunden: Bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vergütung für die restliche Vertragslaufzeit bestehen, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftragnehmer wird ersparte Aufwendungen gemäß § 1152 ABGB anrechnen.
  • Bei außerordentlicher Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund: Entfällt der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vergütung für die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung.
  • Bei außerordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grund: Hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen.

§ 5 Haftung

a. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

b. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig, es sei denn, diese wurden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Umfang der vereinbarten Datensicherung beschränkt; Schäden durch unzureichende oder fehlende Datensicherungsanweisungen des Kunden liegen in dessen Verantwortung.

c. Eine Haftung für Schäden durch Cybersecurity-Vorfälle (z. B. Hackerangriffe, Malware, Phishing), Netzwerkausfälle oder Ausfälle durch Drittanbieter (z. B. Hosting-Provider, Microsoft, Hardware-Hersteller) ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers verursacht wurden oder der Auftragnehmer diese Drittanbieter fahrlässig ausgewählt hat. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die vollständige Abwehr solcher Vorfälle, da diese von externen Faktoren abhängen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene eigene Sicherheitsmaßnahmen (z. B. starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung) zu treffen.

§ 6 Geheimhaltung

a. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertrags erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Gleiches gilt für den Kunden hinsichtlich der vom Auftragnehmer erhaltenen Informationen. Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Vertragsende hinaus, solange die Informationen nicht allgemein bekannt sind.

b. Die Weitergabe von Informationen an Dritte ist nur zulässig, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben oder für die Vertragserfüllung erforderlich ist. In diesem Fall wird der Auftragnehmer den Kunden, soweit rechtlich zulässig, vor der Weitergabe informieren.

§ 7 Datenschutz

a. Der Auftragnehmer hält die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) ein. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen und Einwilligungen zur Verfügung, um eine rechtmäßige Datenverarbeitung sicherzustellen.

b. Weitere Details zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die auf Anfrage oder unter https://sagefixit.at/datenschutz abrufbar ist. Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen.

§ 8 Indexanpassung und Lieferantenpreiserhöhung

a. Indexanpassung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung für die Leistungen jährlich zum 1. Januar an den vom österreichischen Statistischen Zentralamt (STAT) veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) anzupassen. Die Anpassung erfolgt im Verhältnis der Veränderung des VPI zwischen dem Basiswert – definiert als der VPI zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns – und dem jeweils aktuellen Wert zum 31. Dezember des Vorjahres.

b. Mitteilung der Indexanpassung: Der Auftragnehmer wird dem Kunden die Anpassung der Vergütung schriftlich mindestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten mitteilen. Die Mitteilung enthält:

  • Den aktuellen VPI und den Basis-VPI
  • Die Höhe der Anpassung der Vergütung in Euro und als Prozentsatz
  • Die neue, angepasste Vergütung

c. Anpassung bei Lieferantenpreiserhöhungen: Unabhängig von der Indexanpassung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise für die Leistungen anzupassen, wenn sich die Kosten für die Erbringung der Leistungen wesentlich ändern, insbesondere aufgrund von:

  • Erhöhung der Lieferantenpreise für Hard- und Software
  • Erhöhung der Kosten für Personal und Material
  • Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, die sich auf die Preisgestaltung auswirken (z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer)

d. Mitteilung bei Lieferantenpreiserhöhungen: Der Auftragnehmer wird dem Kunden die Anpassung der Preise aufgrund von Lieferantenpreiserhöhungen schriftlich mindestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten mitteilen. Die Mitteilung enthält eine detaillierte Aufstellung der Gründe für die Preiserhöhung und die Berechnungsgrundlage.

e. Sonderkündigungsrecht: Im Falle einer Preiserhöhung gemäß Absatz 3 ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.

§ 9 Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Kriege, Streiks) ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht entbunden, solange das Ereignis andauert. Beide Parteien können bei dauerhafter Unmöglichkeit den Vertrag fristlos kündigen.

§ 10 Einsatz von Subunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Dienstleistungen Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt jedoch alleiniger Vertragspartner des Kunden und haftet für die Subunternehmer wie für eigene Erfüllungsgehilfen gemäß § 1313a ABGB. Der Auftragnehmer informiert den Kunden auf Wunsch über den Einsatz von Subunternehmern.

§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden

a. Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen (z. B. Zugriff auf IT-Systeme, Passwörter) zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich zudem, das Microsoft Customer Agreement (MCA) zu akzeptieren und sicherzustellen, dass seine Nutzung von Microsoft 365-Diensten mit diesem übereinstimmt.

b. Für Managed Network Services stellt der Kunde die erforderliche Hardware (z. B. Firewalls, Router, Switches) bereit oder überlässt deren Beschaffung dem Auftragnehmer. Der Kunde ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit der Hardware, sofern diese nicht vom Auftragnehmer geliefert wurde.

c. Verzögerungen oder Schäden durch unzureichende Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Kunden die durch die unzureichende Mitwirkung entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

d. Der Kunde ist verpflichtet, einen Internetanschluss mit einer Mindestbandbreite von 10 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload sowie einer maximalen Latenz von 100 ms bereitzustellen. Der Internetanschluss muss eine stabile und zuverlässige Verbindung gewährleisten. Der Kunde ist für die Bereitstellung und Wartung des Internetanschlusses verantwortlich. Bei unzureichender Internetverbindung haftet der Kunde für dadurch verursachte Einschränkungen oder Schäden, insbesondere wenn diese die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen beeinträchtigen.

e. Der Kunde gewährt dem Auftragnehmer oder seinen Beauftragten während der üblichen Geschäftszeiten und nach vorheriger Ankündigung Zugang zu den Räumlichkeiten und IT-Systemen des Kunden, soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere zur Wartung und Störungsbeseitigung, erforderlich ist. In Notfällen ist der Auftragnehmer berechtigt, auch ohne vorherige Ankündigung Zugang zu den Räumlichkeiten und IT-Systemen zu verlangen.

§ 12 Geistiges Eigentum

Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (z. B. Software, Dokumentationen) bleiben dessen geistiges Eigentum. Dem Kunden wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer eingeräumt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Abweichende Vereinbarungen über die Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten bedürfen der Schriftform.

§ 13 Vertragsänderungen

Der Auftragnehmer kann Änderungen des Vertragsinhalts vorschlagen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Der Kunde wird auf diese Folge hingewiesen.

§ 14 Webhosting

a. Leistungsumfang: Der Auftragnehmer stellt dem Kunden im Rahmen des Webhosting-Vertrags Speicherplatz und technische Infrastruktur zur Verfügung, um Websites und Webanwendungen im Internet zu betreiben. Der genaue Umfang der Leistungen, wie z.B. Speicherplatz, Traffic, Anzahl der Subdomains etc., ist im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.

b. Inhalte und Verantwortlichkeit: Der Kunde ist für die Inhalte seiner Website verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Inhalten oder Gestaltung der Website gegen den Auftragnehmer erhoben werden. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, die gegen geltende Gesetze, Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verstoßen.

c. Nutzungsbedingungen: Der Kunde verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer bereitgestellte Infrastruktur und Ressourcen nicht für rechtswidrige oder unethische Zwecke zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, Spam-Mails zu versenden, Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner) zu verbreiten oder übermäßige Serverbelastung zu verursachen.

d. Überprüfung und Sperrung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Inhalte des Kunden auf Rechtsverletzungen oder Verstöße gegen diese AGB zu überprüfen. Bei Feststellung von Verstößen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Inhalte zu sperren oder zu entfernen. Der Kunde wird über eine solche Maßnahme informiert.

e. Technische Änderungen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die technischen Voraussetzungen für das Webhosting zu ändern, sofern dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Der Kunde wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.

f. Datensicherung: Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Website und Daten verantwortlich, um Datenverluste zu vermeiden. Der Auftragnehmer kann dem Kunden auf Anfrage Möglichkeiten zur Datensicherung anbieten.

g. E-Mail-Dienste: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind E-Mail-Dienste nicht Teil des Webhosting-Angebots. Der Kunde ist für die Einrichtung und Nutzung seiner E-Mail-Konten selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Probleme im Zusammenhang mit E-Mail-Diensten, die nicht von ihm selbst erbracht werden.

§ 15 Schlussbestimmungen

a. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

b. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Bis zu einer solchen Ersatzregelung treten an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften.

c. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 6020 Innsbruck, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) ist. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG.

d. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

e. Diese AGB sind abrufbar unter https://sagefixit.at/agb/. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen der AGB informiert und hat das Recht, den Vertrag bei wesentlichen Änderungen zu kündigen.